Platzordnung des UTC Nickel Transporte Koblach

Seit vielen Jahren kümmert sich unser Franz Josef um unsere Tennisplätze und den Rest unserer Tennisanlage.

Für den perfekten Zustand unserer Plätze ist der UTC im ganzen Land bekannt. 

 

Vielen Dank an unseren Platzwart Franz Josef Bolter!

1. Die Benützung der Tennisanlage ist nur mit gültigem Mitgliederausweis oder einer gültigen Gästekarte von Mo - So 07:00Uhr bis 22:00Uhr erlaubt. Gäste können von Montag bis Freitag bis jeweils 17.00 Uhr mit einer gültigen Gästekarte für eine Stunde die Anlage benützen. Gästekarten sind bei der Kantine oder im Clubbüro erhältlich und müssen genauso wie die Mitgliedskarten bei den Platzuhren deponiert werden. Die Platzmiete für Gäste beträgt € 14,00/pro Stunde.

Bei Tennisstunden über die Tennisschule beträgt die Platzmiete € 10,00/pro Stunde, diese wird automatisch über die Tennisschule abgerechnet. 

Gästekarten sind grundsätzlich für Urlauber oder Gäste aus dem Ausland gedacht, nicht für ansässige aus der Umgebung von Koblach. 

2. Die Spielberechtigung von Studenten B (bis 24 J.) und Jugendlichen C (16 – 18 J.) ist dieselbe wie bei den A-Mitgliedern; die Spielberechtigung der Jugend D (bis 15 J.) ist mit Montag bis Freitag jeweils bis 17.00 Uhr begrenzt. Jugendliche (C + D) dürfen, wenn die Plätze frei sind, auch am Wochenende spielen, müssen aber den A-Mitgliedern sofort den Platz freimachen.

3. Die Spielzeit beträgt 1 Stunde. Vor dem Betreten des Tennisplatzes ist die Platzuhr auf das Ende der Spielzeit genau einzustellen. Wird der Tennisplatz nach Ablauf der Spielzeit von niemandem beansprucht, darf weiter gespielt werden, bis der Tennisplatz von anderen Mitgliedern beansprucht wird. Spielzeit bei Einzel 60 min, bei Doppel 90 min. Ein Nachstellen der Platzuhr ist nicht erlaubt. Auf den Plätzen beträgt eine Spielstunde 55 min. 5 min sind für die Pflege des Platzes vorgesehen. Mitglieder, die während des Tages spielen können, werden gebeten, die Plätze ab 17.00 Uhr den Berufstätigen zu überlassen.

4. Platzreservierung:

    1. Eine Platzreservierung ist nur möglich bei persönlicher Anwesenheit zumindest eines Spielers, mittels der eigenen, gültigen Mitgliedskarte.
    2. Vor dem Betreten des Tennisplatzes ist die Platzuhr genau einzustellen und die Mitgliedskarte der Spieler in den oberen Steckplatz der Platzuhr zu hängen.
    3. Wer den besetzten Platz für die nächste Stunde reservieren will, hängt seine Mitgliedskarte und die seiner Partner in den unteren Steckplatz der Platzuhr.
    4. Bis 10 min. vor Spielbeginn kann 1 Spieler den Platz reservieren, dann muß auch der 2. Spieler anwesend sein und seine Mitgliedskarte auf der rechten Seite der Platzuhr deponieren.
    5. Ist der 2. Spieler 10 min. vor Spielbeginn nicht anwesend, muß der Platz wartenden Spielern abgetreten werden.
    6. Bei Andrang ist ein Überwechseln eines Spielers, der bereits 1 Stunde gespielt hat, auf einen anderen Platz nicht möglich, dies gilt auch bei Partnerwechsel, Doppel und Trainerstunden (1 Stunde aussetzen).
    7. Ein leerstehender Platz kann nicht auf einen späteren Zeitpunkt reserviert werden.

5. Die Pflege des Sandplatzes besteht im Abziehen (kehren) und, falls der Platz durch die Sonne hell und trocken geworden ist, auch noch im Abspritzen des Platzes. Diese Pflege ist für jeden Benützer eines Platzes Pflicht.

6. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart, in seiner Abwesenheit die Vorstandsmitglieder.

7. Bei Regen darf auf allen Plätzen nicht gespielt werden!

8. Dem Trainer werden 2  Plätze zur Verfügung gestellt:
Montag – Freitag bis 20.00 Uhr / Platz 3 und 4. Bei geringem Spielbetrieb kann er auch
Samstag, Sonn- und Feiertags nach Rücksprache mit dem Vorstand einen Platz
benützen. Dasselbe gilt für Montag – Freitag nach 20.00 Uhr.

9. An den Tagen mit besonders starkem Andrang ist auf Anweisung von Vorstandsmitgliedern auf allen Plätzen Doppel zu spielen.

10. Das Betreten der Tennisanlage ist nur in ordentlicher Tennisbekleidung gestattet.

11. Für Turniere und VTV-Meisterschaftsspiele kann der Sportwart die erforderlichen Plätze nach Vorankündigung reservieren.

12. Kleinkinder dürfen aus Sicherheitsgründen die Tennisplätze nicht betreten.

13. Auf den Tennisplätzen bzw. auf der Anlage ist stets auf tadellose Ordnung und Sauberkeit zu achten. Auf den Tennisplätzen gilt absolutes Rauch- u. Alkoholverbot.

14. Wer trotz Mahnung gegen die Platz- und Spielordnung verstößt, kann vom Vorstand mit einem Spielverbot auf Zeit belegt werden. Bei Forderungen bitte die separat ausgehängten Regeln einhalten. Bei sportlichem Verhalten, Fairness und Kameradschaftlichkeit wird die Einhaltung der  Platz- und Spielordnung sicher keine Schwierigkeiten bereiten.

 

Koblach, 22.06.2023                                                                           

Der Vorstand